Mit einer Garantieverlängerung kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Elektro- und Haushaltsgeräte (z.B. Smartphones, Notebooks, TVs, Kühlschränke, Backöfen, Kaffeeautomaten, etc.) von 2 Jahren, auf einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren verlängert werden. Dies ist für Privat angeschaffte Geräte, die zusätzlich zur privaten Nutzung auch im eingeschränkten Maße beruflich genutzt werden, möglich.
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